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1233. Juli 6. in sinodo episcoporum Polonie in Zsevor (Siewierz).

2. non. Kal.

Die Benediktiner-Aebte Luidfrid von Tiniec, Boguszlaus de calvo monte (£ysa Góra, oder heil. Kreuz), Nicholaus von Mogilno Urkunden, dass ihre Streitigkeiten bezüglich der Bückforderung des Vincenzstiftes zu Breslau von den Prämonstratensern zwar schon früher durch schiedsrichterlichen Spruch beigelegt seien, jedoch wie der aufgenommen, weil man geglaubt, dass dem Orden dadurch nicht genuggethan sei, dass sie aber jetzt die Entscheidung ganz und gar dem Bischöfe Thomas, dem Dechanten bei St. Florian in Krakau, Gregor, und dem Magister Reginald, Archid. von Oppeln, übergeben und sich bei deren Ausspruche bei einer von diesen zu bestimmenden Strafe beruhigen wollen.

Das Orig. St.-A. Vincenzstift 28, eine kleine, ungemein zierlich geschriebene Urkunde, hat ursprünglich vier Siegel gehabt, von denen jedoch nur das des Abtes von Tiniec erhalten ist. Zwei andere Ausfertigungen (Vincenzstift 26, 27), mit jener durchaus gleichlautend und noch im 13. Jahrhundert geschrieben, haben immer nur zwei Siegel gehabt und haben diese noch, die des Abtes und des Conventes von Tiniec, scharf ausgeprägt, doch von jenem verdächtigen röthlichen Wachse angefertigt. Aus dem Orig. im Staats-Archiv Vincenst. 28, von dessen ersprüngl. 4 Siegeln jetzt nur noch das eine des Abtes v. Tiniec erhalten; abgedruckt bei Mosbach, Wiad. 11 und bei Kêtrzyñski und Smolka, c. d. Tynecens. p. 37.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.